Die Gederner Stadturkunde von 1356

Text und Fotos von Harald Warnat

Bereits am 10. Januar 2006 wurde im Wappensaal des Gederner Schlosses der 650.-Wiederkehr der Stadtrechte durch eine Veranstaltung mit feierlichem Rahmen gedacht.

Dieser Abend hatte aber etwas Besonderes an sich. Denn an diesem Tage wurde die Urkunde, welche damals Kaiser Karl IV. an Konrad von Trimberg verlieh, erstmalig gezeigt.

Bisher war lediglich der Inhalt bekannt. Verschiedene Abschriften wurden im Laufe der Jahrhunderte angefertigt. Den Urkundentext, den wir bis dato kannten, geht zurück auf eine Veröffentlichung von Henrich Christian Senckenberg aus dem Jahre 1734. Diese Urkunde wird in dem Buch >>SELECTA JURIS ET HiSTORIARUM<< Teil 1 ab Seite 237 als „Ex authen“, d. h. vom Original bzw. zumindest von einer glaubwürdigen Abschrift, wiedergegeben.

Albert Nies, Heimatforscher und seit 1936 Lehrer in Gedern, wurde bei seiner Suche nach der Originalurkunde auf dieses Buch aufmerksam und veröffentlichte bereits 1937 den Text unter der Rubrik „Aus der Geschichte Gederns“ – Folge 33 im Gederner Anzeiger. Somit war der Inhalt unserer Stadturkunde bekannt – aber wo ist sie? War sie überhaupt noch existent?

Nach seinen ergebnislosen Recherchen in den Gemeinden und Adelsarchiven von Büdingen, Ortenberg, Birstein, Stolberg, Wernigerode und Königstein vermutete er diese im Besitz ehemaliger Herrscherfamilien von Gedern.

Darunter zählen die Trimberger, Eppsteiner oder Königsteiner. Aber hier verlief die Suche leider auch erfolglos. Danach erfolgte eine weitere Suche im Mainzer Domarchiv, im Staatsarchiv in Würzburg, Hauptstaatsarchiv zu München, Stadtarchiv Frankfurt und Nürnberg sowie im Staatsarchiv Wien. Spätere Nachforschungen im Staatsarchiv Darmstadt und Magdeburg brachten auch keine weiteren Erkenntnisse. Es ist bewundernswert wie lange und ausgiebig Herr Nies nach der Stadturkunde suche. Kein Anhaltspunkt, wo sie sich befinden könnte. Doch im Jahre 1940 sollte sich dieses ändern.

In einem undatierten Verzeichnis des >>Fürstlich-Stolberg-Gederischen Familienarchives<< fand er den entscheidenden Eintrag mit folgendem Text:

„Kasten 7. Privilegien, Käufe, Cessionen, Verschreibungen. Nr. 54. Kayser Carls Begnadigungsbrief vor Conrad Herrn von Trimburg, dass ein Wochenmarckt zu Gaudern (Gedern), welcher eben die Freyheit haben solle als die Franckfurther, gehalten werden möge de ao. 1356. Orig.“

Dieses Repertorium wurde vermutlich angelegt als die fürstliche Familie 1927 das Gederner Schloss verlassen und das Archivmaterial nach Wernigerode verlagert hat. Eine Abschrift bzw. Kopie blieb in Gedern zurück oder wurde der Stadt später zur Verfügung gestellt. Dieser Sachverhalt konnte bis heute nicht geklärt werden. Dokumentiert ist nur, dass dieses Findbuch im Jahre 1940 durch die Bürgermeisterei inventarisiert wurde.

Wie mag sich nun Herr Nies gefühlt haben? So befand sich die Urkunde vermutlich bis 1927 im Gederner Schloss - danach in einem Archiv in Wernigerode.

Im Januar 1940 wurde im Gederner Anzeiger ein neuer Bericht unter der Überschrift „Gederns Stadturkunde jetzt gefunden“ veröffentlicht. Darin wurde noch einmal die Suche der letzten 3 Jahre dargestellt und der Urkundentext von der Abschrift Senckenberg wiedergeben. Der Nachweis, dass sich diese Urkunde im stolbergischen Besitz befand war erbracht, aber der Zugriff auf die Original-Urkunde blieb ihm wohl vorbehalten.

Weitere Veröffentlichungen von ihm sind danach nicht bekannt. Hintergründe dafür können sein, dass seine Ehefrau kurz darauf verstarb und er danach Gedern verlassen hat.

In den nachkommenden Jubiläumsjahren von 1956 und 1981 wurde der Text aus Senckenberg weiterhin übernommen und wiedergegeben.

Eine Fortführung der Suche begann erst im Jahre 2005 durch den Geschichtskreis Gedern unter Federführung des Vorsitzenden Harald Warnat. Zuerst wurden erneut die Archive in Gedern, Ortenberg und Wernigerode angefragt. In Wernigerode, einer Außenstelle des Landeshauptarchivs des Landes Sachsen-Anhalt, wurde man dann fündig. Hier bekam man Einsicht in einer „Neuausgabe“ des >>Stolberg-Wernigerode Familienarchiv Gedern<< von 1970.

In einer gemeinsamen Nachforschung mit dem Leiter dieser Einrichtung konnte bald das lang ersehnte und gesuchte Dokument ausfindig gemacht werden.

Die Urkunde befindet sich für das Alter in einem absolut guten Zustand. Lediglich an einer Knickstelle ist vermutlich durch einen Mäusebiss eine Beschädigung am Kalbspergament entstanden. Das 10cm im Durchmesser große Kaisersiegel macht das ganze zu einem richtigen historischen Schmuckstück.

Bei der Gegenüberstellung des Urkundentextes mit den späteren Abschriften mussten jedoch Abweichungen festgestellt werden, so dass der Originalurkundentext erstmalig am 10. Januar 2006 den Bürgern vorgestellt werden konnte.

An diesen Abend referierte Studiendekanin Frau Professor Dr. Ellen Widder von der Eberhard-Karls-Universität in Tübingen über den Inhalt und deren Bedeutung, welche einst vor genau 650-Jahren neben der goldenen Bulle durch Kaiser Karl IV. in Nürnberg ausgestellt wurde.

Ein weiterer Höhepunkt war zum Abschluss der Veranstaltung die Enthüllung einer Faksimile (originalgetreuen Nachbildung), die der Geschichtskreis Gedern für die Stadt anfertigen lies. Dank einer finanziellen Unterstützung des Gederner Ortsbeirates war dieses möglich. Somit ist dieses Dokument wieder nach Gedern zurückgekehrt und kann nun im kulturhistorischen Museum besichtigt werden.

Der Geschichtskreis Gedern hofft durch Spendeneinnahmen an den Veranstaltungen im Jubiläumsjahr ausreichend Geld für eine fachgerechte und professionelle Restauration der Originalurkunde zu bekommen.

Denn nur so wird sicherstellen zu sein, dass diese auch erhalten ist, wenn unsere Stadt Ihr 1000-jähriges Fest begeht.

Gedern hatte somit rechtzeitig zum 650-jährigen Stadtjubiläum endlich die Urkunde gefunden, die es einst vom „Dorffe Gaurdern“ zur Stadt erheben lies.

Stand: 24.05.2006 09:09

Die Gederner Stadturkunde vom 10. Januar 1359 durch Kaiser Karl IV. an Konrad von Trimberg:

Interessant ist die auch die Vielseitigkeit der Schreibweise von Gedern:

In der Urkunde wird der Name unterschiedlich geschrieben:

>Gaurdern<, dann >Gawrdern<, und später wieder >Gaurdern<.

Auf der Rückseite der Urkunde befindet sich ein Archivvermerk des späteren 14. Jahrhundert, wo am unteren Rande steht:

>friheit zu Gaurdirn<

Nachfolgend die Abschrift des Urkundentextes von 1356:

Wir Karl von gots genaden romisch(er) keyser, zu allen zeiten merer des reichs vn(d) kunig ze Beheim v(er)iehen offenlich(e)n vnd tun kunt mit disen briefen, daz wir hab(e)n angeseh(e)n den getrewen nutzbern dinst, den der edel Cunrat h(er)re zu Trymp(er)g, vnser lieber getrewer, vns vnd dem heiligen reiche vnuerdrozzenlich(e)n getan hat und furbaz in künftigen zeiten getun mag, so hab(e)n wir mit wolbedahtem mut vn(d) rat vn(d) mit rehter wizzen vn(d) mit unser(er) keyserlich(er) gewalt dem selb(e)n von Trimp(er)g vn(d) seine(n) erb(e)n solch genade getan vn(d) tun auch mit disen briefen, daz in seinem dorf genant Gaurdern fürbaz ein offen wochen markte sein sol, vn(d) d(er) selb offen wochen markte sol alle wochen sein vnuerkert [Loch im Pergament][au]f den mantag in der selb(e)n wochen. Vn(d) wir woll(e)n wer auf den selb(e)n markte mit sein(er) kaufmanschaft veret, zühet od(er) den selb(e)n markte suchet, der sol dar vn(d) wider von dannen in vnserm vn(d) dez reichs geleit vnd schirme sicher sein und wölln wir daz daz selbe dorf Gawrdern alle genade, freyheit, reht vnd gut gewonheit in allen stüken mit mawren mit grab(e)n ze machen mit vestigung vn(d) mit all(e)n andern sachen ewiclich(e)n hab(e)n sol geleicher weis als vnser vn(d) dez reichs stat zü Frankenfurt hat. Doch also daz ez der herschaft ze Trimperg vn(d) andern vnschedlich sein sol vn(d) da uon gepieten wir ernstlich(e)n bey vns(er)n vn(d) des reichs hulden allen fürsten und herren geistlich(e)n vnd w(er)ltlich(e)n vn(d) allen andern vnsern und dez reichs getrewen vn(d) undertanen, daz sie daz vorg(e)n(ant) dorf Gaurdern in den genade(n) die wir im getan hab(e)n als uorgeschriben ist nicht hindern oder irren süll(e)n in dehein(er) weis. Vnd wer dar wider freuelich(e)n tete der sol in vnser vn(d) dez reichs swer vnd grozze ungenade vn(d) puzze sein v(er)uallen. Vnd dez ze vrkunde geb(e)n wir disen brief v(er)sigelt mit unserm keyserlichen insigel der geb(e)n ist zu Nürmb(er)g nach Cristus gepurt drewzeh(e)nhund(er)t iar vnd dar nach in dem sehs vn(d) fünftzisten iare dez nehsten suntags nach dem ob(er)sten tag, unser(er) reich in dem zehenden iare vn(d) dez keysertums in de(m) ersten.

[unten rechts auf der Plica:

ad rel(ationem) d(omi)ni de Hanowe

Henr(icus) Thesau(rarius)]

Transkribiert und emendiert von Ellen Widder nach den von Herrn Harald Warnat zur Verfügung gestellten Fotografien des Originals im Landesarchiv Magdeburg, Rep. H Stolberg-Wernigerode Familienarchiv Gedern, Urkunde Nr. 54.

Aus der Geschichte Gederns. Folge 31 von Albert Nies.

Veröffentlichung durch freundliche Genehmigung des Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Magdeburg, Rep. H Stolberg-Wernigerode, Familienarchiv Gedern Urkunde Nr. 54.

Siegel des Kaiser Karl IV., wie es an der Urkunde von 1356 angebracht ist.

Durchmesser: 10cm.